HessenDrive ist die Landesplattform für den unkomplizierten und sicheren Austausch von Dateien zwischen Personen innerhalb der Landesverwaltung sowie mit externen Partnern. Dateien können zum Download zur Verfügung gestellt oder auch ganze Ordner für den Upload von Dateien freigegeben werden. Auch für den Austausch von Dateien, die größer als 50 MB sind, ist es das Mittel der Wahl. Da HessenDrive ein kostenpflichtiger Service ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Haus bereits darüber verfügt.

Tipps
Hilfreiche Funktionen anschaulich erklärt
Jira ist ein Collaboration-Tool zur Selbstorganisation und zum Selbstmanagement von Teams bei der Umsetzung von Projekten aller Art. Teams können Jira-Boards mit Hilfe von Schnellfiltern nach ihren Erfordernissen ausrichten. Sie blenden Informationen auf dem Teamboard ein bzw. aus und sorgen so für Übersichtlichkeit und Struktur. Schnellfilter sind aber auch eine gute Möglichkeit, das Board an verschiedene Meeting-Situationen anzupassen. Board-Administratoren können Schnellfilter individuell einstellen.
Jeder von uns hat es im Arbeitsalltag mit einer Vielzahl an Passwörtern zu tun. Diese gemäß unterschiedlicher Vorgaben zu generieren und sich zu merken, kann zur Herausforderung werden. Hier unterstützt der Passwort-Manager KeePass. Auch die Anforderungen der neuen landesweiten Passwortrichtlinie lassen sich mit Hilfe von KeePass meistern.
Wenn Sie in einem Abschnitt Ihres OneNote-Notizbuchs eine neue Seite erstellen, erhalten Sie ein schmuckloses einfaches Blatt und können direkt mit Ihren Eingaben beginnen. So weit, so gut. Vielleicht benötigen Sie heute aber eine Seite für einen ganz bestimmten Verwendungszweck, etwa eine To-do-Liste oder ein Protokoll. Dann nutzen Sie doch einfach die bereits fertigen Seitenvorlagen, die Ihnen OneNote zur Verfügung stellt, oder erstellen Sie im Handumdrehen eine eigene.
Für Situationen wie Krankheit, Urlaub oder spontane Abwesenheiten ist es ist praktisch, für das eigene Postfach eine dauerhafte Stellvertretung zu besitzen. Diese ist beispielsweise berechtigt, E-Mails zu beantworten oder Termine zu vereinbaren. Grund zur Sorge vor übermäßiger Kontrolle besteht jedoch nicht: Was die Stellvertretung darf, hängt von den erteilten Berechtigungen ab.