EAÜ als EfA-Vorreiter
Mit langjähriger Expertise zeichnet sich Hessen beim Monitoring von verurteilten Straftätern aus: Gemeinsam mit der HZD hat das Land bereits im Jahr 2000 die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) entwickelt. Während die erste Variante der EAÜ meistens zur Vermeidung der U-Haft eingesetzt wird, zielt die 2011 eingeführte Erweiterung auf Täter ab, die sich nur in einem streng eingrenzten Bereich bewegen dürfen. Sobald eine überwachte Person ihre individuelle Verbotszone betritt, erfolgt eine Meldung an die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die dann direkt in Kontakt mit der Person tritt. Notfalls wendet sich diese dann an die zuständige Polizeidienststelle. In diesem Fall ermittelt ein als Fußfessel bekannter Tracker über GPS die aktuelle Position des Trägers beziehungsweise der Trägerin.
Nicht zuletzt unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt (aktuell sind in Deutschland rund 150 Fußfesseln im Einsatz) haben sich alle Bundesländer für die hessische EAÜ entschieden. Somit ist die EAÜ eine der ersten nachgenutzten Leistungen nach dem Einer-für-Alle-Gedanken (kurz: EfA), lange bevor es im Zuge der OZG-Umsetzung zum Grundprinzip ernannt wurde. Damit das Monitoring auch über die Landesgrenzen hinaus reibungslos läuft, ist eine besonders enge Kooperation gefragt – bei den Ländern untereinander, aber auch mit den beteiligten Justizbehörden und Polizeidienststellen, die für eine lückenlose Überwachung Hand in Hand arbeiten müssen. Die Rahmenbedingungen regelt ein Staatsvertrag, die Abwicklung des Verfahrens erfolgt durch zwei perfekt aufeinander eingespielte Partner: die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die bei der IT-Stelle der hessischen Justiz angesiedelt ist, und die HZD, die neben dem Betrieb auch bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Fußfessel mitwirkt.
Aktuell wird eine neue Komponente der EAÜ finalisiert. „Während bislang nur die Täter im Visier waren, binden wir mit ‚domestic violence‘ nun auch die Opfer häuslicher Gewalt in das Überwachungssystem ein“, so Gesamtbetriebsleiter Johannes Schabel. „Die bekommen ein eigenes Gerät, das ihnen meldet, wenn der Straftäter sich der um das Opfer herumgezogenen Verbotszone nähert.“