Die IT der Steuerverwaltung zu modernisieren und zu vereinheitlichen ist eine gewaltige Aufgabe: Aufgrund der föderalen Strukturen sind lange Zeit in den über 500 deutschen Finanzämtern zahlreiche ländereigene IT-Systeme und Einzellösungen zum Einsatz gekommen.
Das 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS bildet den Grundstein dafür, dieses komplexe und wenig effiziente Konstrukt abzulösen. Mit der einheitlichen digitalen Grundlage sollen bundesweit dieselben Voraussetzungen für die Festsetzung und Erhebung der aktuell 38 Steuerarten geschaffen werden. Dies stellt nicht nur eine Verbesserung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dar, auch die Anwenderinnen und Anwender in den Finanzämtern profitieren davon.