Hintergrund der für alle Unternehmen in Deutschland geltenden Anordnung des Bundesfinanzministeriums (AO § 146a) ist das 2016 erlassene „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Dieses soll nicht nur für mehr Sicherheit, sondern auch für mehr Transparenz in der Buchführung sorgen.
Die ausgefüllten Meldeformulare können über das Benutzerkonto „Mein ELSTER“ zur Abgabe von Steuerunterlagen hochgeladen werden. Vor der Weiterleitung an die zuständige Steuerbehörde kommt KOMet zum Einsatz – ein von der HZD speziell für Mitteilungen zu elektronischen Aufzeichnungssystemen entwickeltes Fachverfahren, das eine formale Prüfung der Dokumente durchführt.
KOMet ist Teil der KONSENS Produktgruppe, die Softwarelösungen speziell für die deutsche Steuerverwaltung bereitstellt, und kann somit von allen Bundesländern genutzt werden.