Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) wurde bereits 2013 die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung der deutschen Justizlandschaft geschaffen. Seit Anfang 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr in Hessen und allen anderen Bundesländern verpflichtend. Um jedoch eine durchgängig elektronische Bearbeitung von Dokumenten ohne Medienbruch zu ermöglichen, ist darüber hinaus die elektronische Bearbeitung der Akten notwendig. Was also bisher mit Papierakten dokumentiert wurde, muss künftig in der elektronischen Akte (E-Akte) hinterlegt sein.
Zur erfolgreichen Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte braucht es eine ausgereifte IT mit verlässlicher Infrastruktur und reibungslosem Verfahrensbetrieb, um neben den breit gefächerten Bedarfen des Justizressorts auch den enormen Anforderungen an Verfügbarkeit, Geschwindigkeit und Sicherheit gerecht zu werden. Diese Mammutaufgabe kann nur in engem Schulterschluss mit den anderen Bundesländern gelingen und erfordert aus hessischer Sicht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Hessischem Ministerium der Justiz, der IT-Stelle der hessischen Justiz sowie der HZD. Welche Aufgaben den Beteiligten obliegen, wie die Digitalisierung der hessischen Justiz umgesetzt wird und welche Verfahren und Lösungen dafür konkret in der HZD entwickelt und bereitgestellt werden, davon berichtet INFORM im folgenden Themenschwerpunkt.