Wohnhaussiedlung aus der Vogelperspektive

Weniger Papier, mehr Effizienz

Zur Umsetzung der Grundsteuerreform wurde die HZD beauftragt, für Hessen eine Benutzeroberfläche sowie Verfahren zur Datenhaltung und elektronischen Erstellung von Bescheiden zu entwickeln. Herausgekommen ist HAMSTER, die Hessische Anwendung zur Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer.

Weniger Papier, mehr Effizienz

Zur Umsetzung der Grundsteuerreform wurde die HZD beauftragt, für Hessen eine Benutzeroberfläche sowie Verfahren zur Datenhaltung und elektronischen Erstellung von Bescheiden zu entwickeln. Herausgekommen ist HAMSTER, die Hessische Anwendung zur Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte, die der Grundsteuerberechnung zugrunde liegen, müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Da das erlassene Bundesmodell aus Sicht der Hessischen Landesregierung zu kompliziert und aufwendig ist, strebt Hessen – wie einige andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. Neben der konkreten rechtlichen Ausgestaltung muss dafür auch eine gute IT-Struktur geschaffen werden, um verwaltungsökonomische und bürokratiearme Lösungen zu schaffen. Das Hessische Ministerium der Finanzen hat nun in Zusammenarbeit mit der Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) und der HZD das hessische Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Mit Verabschiedung des Gesetzes wird bis Ende 2021 gerechnet.

Neues Verfahren namens HAMSTER

Um die dahinterliegenden Prozesse weiter zu digitalisieren, zu standardisieren und damit zu vereinfachen, müssen auch die entsprechenden IT-Verfahren weiterentwickelt und angepasst werden. Dafür hat die OFD die HZD beauftragt, für das hessische Grundsteuer-Modell ein eigenständiges Landesverfahren zu entwickeln: die Hessische Anwendung zur Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer, kurz HAMSTER.

Das bisherige hessische Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte (C/S-EW64) dient als Grundlage, um auch die neuen Grundsteuerwerte festzusetzen. Folgende Funktionen sind bisher innerhalb des Verfahrens möglich:

  • Personelle Erfassung der Kennzahlen und Werte aus der Grundsteuererklärung durch den Bearbeitenden
  • Berechnung des Grundstückswertes auf Grundlage der eingegebenen Kennzahlen
  • Ausgabe der gesamten Berechnung im Bescheid
  • zentraler Druck und Versand der Bescheide
  • unterstützende Bearbeitung der Papierakte

Dieser Umfang soll deutlich erweitert werden. Unter anderem wird es mit Hilfe des neuen Verfahrens möglich sein, Grundsteuererklärungen elektronisch anzunehmen und nach Möglichkeit auch vollautomatisch einen Bescheid zu erstellen. Hinsichtlich der Hauptfeststellung, zu der das Finanzamt zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Steuerpflichtigen dazu auffordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben, wird dies die Arbeitsprozesse deutlich erleichtern, da es sich um eine große Menge an angeforderten Erklärungen innerhalb eines kurzen Zeitraums handelt.

Auf dem Weg zur aktenlosen Bearbeitung

Die neue Anwendung HAMSTER ermöglicht es, die elektronischen Erklärungen über eine bundeseinheitliche Datenschnittstelle mit ELSTER entgegenzunehmen. Daraufhin werden zunächst die technischen und fachlichen Plausibilitäten geprüft, bevor entweder ein Bescheid erstellt oder der Prozess zur manuellen Prüfung angestoßen wird. Für die Sachbearbeitenden sind sämtliche Arbeitsauslöser, Erklärungseingänge, Eingaben, Prüfungen und Bescheide am Bildschirm abrufbar, sodass eine weitestgehend aktenlose Bearbeitung erreicht wird. Dies ist vor allem wichtig, da die Grundsteuerreform eine vollständige Neubewertung aller Grundstücke erforderlich macht, anstatt wie bisher nur bei baulichen Veränderungen und Eigentümerwechseln tätig zu werden.

Gelungene Integration

Die Arbeitsschwerpunkte der HZD lagen bisher auf dem Design des AutoFall-Workflows, also der vollautomatischen Verarbeitung – von der Erklärung bis hin zum Bescheidversand –, sowie darauf, die Grundsteuerdaten in die bestehende Datenhaltung zu integrieren. Parallel ging es um die fachlichen Vorgaben, die gemeinsam mit der OFD in verschiedenen hessischen und bundesweiten AGs und Arbeitskreisen erarbeitet wurden. Auch die technischen Schnittstellen zu den bundeseinheitlich genutzten Diensten von KONSENS (ELSTER, ELoSt, GeCo…) waren Teil dieser Abstimmungsprozesse. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Es fehlen noch einige Vorgaben, andere konnten abschließend fixiert werden, wie der Kennzahlenplan oder das Format von Bescheiden. Die HZD konnte bereits jetzt das bisherige Einheitswertverfahren in die neuen HAMSTER-Masken integrieren. Ziel ist es, das Verfahren HAMSTER mit dem integrierten Altverfahren baldmöglichst produktiv einzusetzen, um die Bearbeitenden frühzeitig zu schulen und an das neue „Look & Feel“ zu gewöhnen.

Gezeichneter Grundriss einer Wohneinheit. Auf dem Papier steht ein Miniaturhaus aus Plastik.

Zusatzinfos kompakt

Einheitswert

Der Einheitswert beschreibt den Wert für Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte und diente jahrelang als Bemessungsgrundlage u.a. für die Berechnung der Vermögensteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer oder Erbschaftssteuer. Mittlerweile für verfassungswidrig erklärt, ist man zu neuen Verfahren zur Grundstückswertermittlung übergegangen.

Grundsteuerwert

Die neue Grundbesitzbewertung dient ausschließlich als Grundlage für die laufende Grundsteuer. Die übrigen Steuerarten sind auf andere Werte ausgewichen oder wurden abgeschafft. Hessen hat sich für ein Flächen-Faktor-Verfahren entschieden, bei dem sich aus Grundstücks- und Gebäudeflächen mittels orts- und nutzungsabhängiger Faktoren der Grundsteuerwert ermittelt. Dieser Wert wird an die Gemeinden übermittelt, die durch ihren individuellen Hebesatz die Grundsteuer festsetzen.