Weniger Papier, mehr Effizienz
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform wurde die HZD beauftragt, für Hessen eine Benutzeroberfläche sowie Verfahren zur Datenhaltung und elektronischen Erstellung von Bescheiden zu entwickeln. Herausgekommen ist HAMSTER, die Hessische Anwendung zur Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte, die der Grundsteuerberechnung zugrunde liegen, müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Da das erlassene Bundesmodell aus Sicht der Hessischen Landesregierung zu kompliziert und aufwendig ist, strebt Hessen – wie einige andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. Neben der konkreten rechtlichen Ausgestaltung muss dafür auch eine gute IT-Struktur geschaffen werden, um verwaltungsökonomische und bürokratiearme Lösungen zu schaffen. Das Hessische Ministerium der Finanzen hat nun in Zusammenarbeit mit der Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) und der HZD das hessische Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Mit Verabschiedung des Gesetzes wird bis Ende 2021 gerechnet.
Neues Verfahren namens HAMSTER
Um die dahinterliegenden Prozesse weiter zu digitalisieren, zu standardisieren und damit zu vereinfachen, müssen auch die entsprechenden IT-Verfahren weiterentwickelt und angepasst werden. Dafür hat die OFD die HZD beauftragt, für das hessische Grundsteuer-Modell ein eigenständiges Landesverfahren zu entwickeln: die Hessische Anwendung zur Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer, kurz HAMSTER.
Das bisherige hessische Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte (C/S-EW64) dient als Grundlage, um auch die neuen Grundsteuerwerte festzusetzen. Folgende Funktionen sind bisher innerhalb des Verfahrens möglich:
- Personelle Erfassung der Kennzahlen und Werte aus der Grundsteuererklärung durch den Bearbeitenden
- Berechnung des Grundstückswertes auf Grundlage der eingegebenen Kennzahlen
- Ausgabe der gesamten Berechnung im Bescheid
- zentraler Druck und Versand der Bescheide
- unterstützende Bearbeitung der Papierakte
Dieser Umfang soll deutlich erweitert werden. Unter anderem wird es mit Hilfe des neuen Verfahrens möglich sein, Grundsteuererklärungen elektronisch anzunehmen und nach Möglichkeit auch vollautomatisch einen Bescheid zu erstellen. Hinsichtlich der Hauptfeststellung, zu der das Finanzamt zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Steuerpflichtigen dazu auffordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben, wird dies die Arbeitsprozesse deutlich erleichtern, da es sich um eine große Menge an angeforderten Erklärungen innerhalb eines kurzen Zeitraums handelt.