Die Umsetzung der Grundsteuerreform schreitet in Hessen weiter zügig voran. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten die Grundsteuer neu geregelt und die bisherigen Einheitswerte, die der Grundsteuerberechnung zugrunde liegen, durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Neben der rechtlichen Ausgestaltung galt es, dafür auch eine eigene IT-Struktur mit entsprechenden Softwarelösungen und Schnittstellen zu schaffen. Deren Entwicklung und Bereitstellung verantwortet die HZD, die dafür ein eigenständiges Landesverfahren entwickelt hat: die Hessische Anwendung zur Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer (HAMSTER). Mit Hilfe dieses Verfahrens, das über eine bundeseinheitliche Datenschnittstelle an das Steuerportal ELSTER angebunden ist, können Grundsteuererklärungen elektronisch angenommen und Bescheide unter Berücksichtigung von Plausibilitätsprüfungen vollautomatisch erstellt werden.
Magazin
Grundsteuerreform – Erfolgsfaktor Datentransfer
Datentransfer nach Plan
Dank der Automation hat die Hessische Steuerverwaltung bereits rund 1,5 Millionen Bescheide zum Grundsteuermessbetrag an Steuerpflichtige versendet. Zudem werden die in den Bescheiden enthaltenen neuen Grundsteuermessbetragsdaten seit Ende Juni 2023 bereits den hessischen Städten und Gemeinden bereitgestellt, um ihnen ausreichend Zeit für die Weiterverarbeitung und damit die konkrete Umsetzung der Reform zu geben. Nach einem fest definierten Rolloutplan werden die Kommunen nach und nach mit den Datensätzen beliefert. Das stufenweise Vorgehen stellt einen stabilen und sicheren Datentransfer sicher. Eine weitere Besonderheit: Die Daten sind ausschließlich elektronisch über das ELSTER- Portal abrufbar. Um einen reibungslosen Ablauf bezüglich des Lieferwegs sicherzustellen, hat das gemeinsame Projektteam aus HZD und Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main in enger Abstimmung die praxistauglichen Systeme für die Datenhaltung umgesetzt sowie die Belieferung der Städte und Gemeinden mit den elektronischen Datensätzen realisiert.
Ermittlung der Hebesatzempfehlung
Nächster großer Meilenstein für die Hessische Steuerverwaltung wird eine Hebesatzempfehlung für alle Kommunen sein, um die politisch zugesagte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform bezogen auf die jeweilige Kommune zu ermöglichen. Natürlich bestimmen die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den jeweiligen Hebesatz selbst. Als besonderen Service wird die Hessische Steuerverwaltung aber Empfehlungen für den Hebesatz geben. Um diesen automatisiert und unter Berücksichtigung aller einflussnehmenden Faktoren berechnen zu können, arbeitet die HZD momentan gemeinsam mit der OFD und der Forschungsstelle KI in Kassel die entsprechende IT-gestützten Fachlogik aus.
Der Hebesatz ist ein Faktor, mit dem der so genannte Grundsteuermessbetrag multipliziert wird, um die Höhe der Grundsteuer zu ermitteln. Je nach Infrastruktur vor Ort fällt er von Kommune zu Kommune unterschiedlich aus, muss aber per Gesetz mindestens 200 Prozent betragen.
Autor des Beitrags
Markus Brückner
Bereichsleitung Kundenmanagement Controlling, ZOE REM