Zum Gelingen der medienbruchfreien und tiefenintegrierten Umsetzung hat nicht zuletzt eWoG beigetragen – ein Fachverfahren, das von der HZD bereits vor über 40 Jahren aufgesetzt und konsequent weiterentwickelt wurde. Die neueste Version sorgt nun dafür, dass hessische Bürgerinnen und Bürger Wohngeld auf digitalem Weg beantragen und die hinterlegten Datensätze dann online auf den neuesten Stand bringen können.
Ein großes Plus an Komfort bringt die OZG-gerechte Umsetzung dieses Angebots auch für die Verwaltung: Durch die automatisierte Übernahme der Anträge in die existierenden Arbeitsabläufe stehen den Mitarbeitenden der Wohngeldbehörden sämtliche Angaben direkt zur Verfügung. So können diese dann ganz ohne zeitraubende Zwischenschritte geprüft und weiterbearbeitet werden.
Der nächste Schritt in Richtung userfreundliche Digitalisierung ist bereits in Vorbereitung: Um eine geschlossene 360-Grad-Verwaltungsleistung anbieten zu können, schafft das eWoG-Team der HZD nun Schnittstellen zur direkten Veraktung und automatischen Falllagenprüfung. In den kommenden Monaten sollen die bereits geschaffenen Grundlagen dafür genutzt werden, Umsetzungs- und Antwortzeiten zu reduzieren – eine wichtige Maßnahme angesichts der deutlich gestiegenen Zahl von Anträgen nach Verabschiedung des Wohngeld-Plus-Gesetzes.
Damit auch die Partner der Vier-Länder-Kooperation zum Thema Wohngeld von den Vorteilen des eWoG-Fachverfahrens profitieren können, soll die Nutzung für Brandenburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz zeitnah freigegeben werden.