Was früher in dicken Papierordnern landete, wird bald nur noch digital dokumentiert: die elektronische Akte – kurz E-Akte. Laut Gesetz soll sie bis zum 1. Januar 2026 flächendeckend in der Justiz eingeführt sein. Die Papierstapel in hessischen Gerichten gehören damit bald der Vergangenheit an.

E-Akte
Vom Aktenberg zum Datenfluss
Mehr Effizienz und Flexibilität
Die E-Akte bietet zahlreiche Vorteile: Sie ermöglicht die parallele Bearbeitung von Akten durch verschiedene Beteiligte und erlaubt Rechtsanwälten die digitale Einsicht – von jedem Ort aus. Laufzeiten verkürzen sich deutlich, und durch die verbesserte IT-Infrastruktur werden Homeoffice-Arbeitsplätze in der Justiz attraktiver. Zudem bildet die E-Akte die Basis für den künftigen Einsatz Künstlicher Intelligenz, die Richter und Sachbearbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen kann.
Starke IT für reibungslosen Betrieb
Damit der elektronische Rechtsverkehr und die E-Akte an den rund 10.000 Arbeitsplätzen der hessischen Justiz störungsfrei funktionieren, braucht es eine leistungsfähige IT-Infrastruktur. Diese muss höchste Anforderungen an Verfügbarkeit, Geschwindigkeit und Sicherheit erfüllen. Eine Mammutaufgabe, die in Hessen partnerschaftlich vom Justizministerium, der IT-Stelle der Justiz und der HZD gestemmt wird.
Der Rollout der E-Akte in Hessen läuft auf Hochtouren. Nach erfolgreichen Tests in einzelnen Gerichten wird die elektronische Akte inzwischen in allen Fachgerichtsbarkeiten eingesetzt. Bis Januar 2026 sollen auch die verbleibenden amtsgerichtlichen Bereiche sowie die Strafjustiz inklusive Staatsanwaltschaften vollständig umgestellt sein.
Zusammenarbeit über Landesgrenzen
Hessen arbeitet dabei nicht allein: Im sogenannten e²-Verbund haben sich sechs Bundesländer – Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Hessen – zusammengeschlossen. Gemeinsam entwickeln sie IT-Projekte für die Einführung von elektronischem Rechtsverkehr und E-Akte, um Softwarelösungen zu schaffen, die in allen Verbundländern genutzt werden können. Das spart Zeit, Kosten und sorgt für einheitliche Standards.
Vernetzte Kommunikation zwischen Polizei und Justiz
Mit der E-Akte in Strafsachen beteiligt sich die HZD darüber hinaus an einem bundesweiten Digitalisierungsprojekt des Bundesinnenministeriums. Ziel ist es, den sicheren und medienbruchfreien Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz zu ermöglichen. Das ist technisch herausfordernd, da beide Behörden unterschiedliche IT-Systeme und Datenformate nutzen. Durch die elektronische Strafakte wird ein einheitlicher Standard geschaffen, der den Aktenaustausch deutlich erleichtert und beschleunigt. Die HZD sorgt dabei für den technischen Betrieb und die notwendige IT-Infrastruktur.