Angeschnittener Oberkörper einer Person am Tisch vor einem Laptop. Eine Hand liegt auf dem Tisch an, die andere liegt auf der Tastatur des Laptops. Das Bild ist überlagert von digitalen Ordnersymbolen, die netzartig miteinander verbunden sind.

Vom Aktenberg zum Datenfluss

Seit Anfang 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr in Hessen und allen Bundesländern verpflichtend. Damit die Justiz wirklich papierlos arbeiten kann, müssen nicht nur Briefe und Dokumente digital versendet, sondern auch die Akten selbst vollständig elektronisch geführt werden.

Was früher in dicken Papierordnern landete, wird bald nur noch digital dokumentiert: die elektronische Akte – kurz E-Akte. Laut Gesetz soll sie bis zum 1. Januar 2026 flächendeckend in der Justiz eingeführt sein. Die Papierstapel in hessischen Gerichten gehören damit bald der Vergangenheit an.

Mehr Effizienz und Flexibilität

Die E-Akte bietet zahlreiche Vorteile: Sie ermöglicht die parallele Bearbeitung von Akten durch verschiedene Beteiligte und erlaubt Rechtsanwälten die digitale Einsicht – von jedem Ort aus. Laufzeiten verkürzen sich deutlich, und durch die verbesserte IT-Infrastruktur werden Homeoffice-Arbeitsplätze in der Justiz attraktiver. Zudem bildet die E-Akte die Basis für den künftigen Einsatz Künstlicher Intelligenz, die Richter und Sachbearbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen kann.

Starke IT für reibungslosen Betrieb

Damit der elektronische Rechtsverkehr und die E-Akte an den rund 10.000 Arbeitsplätzen der hessischen Justiz störungsfrei funktionieren, braucht es eine leistungsfähige IT-Infrastruktur. Diese muss höchste Anforderungen an Verfügbarkeit, Geschwindigkeit und Sicherheit erfüllen. Eine Mammutaufgabe, die in Hessen partnerschaftlich vom Justizministerium, der IT-Stelle der Justiz und der HZD gestemmt wird.

Der Rollout der E-Akte in Hessen läuft auf Hochtouren. Nach erfolgreichen Tests in einzelnen Gerichten wird die elektronische Akte inzwischen in allen Fachgerichtsbarkeiten eingesetzt. Bis Januar 2026 sollen auch die verbleibenden amtsgerichtlichen Bereiche sowie die Strafjustiz inklusive Staatsanwaltschaften vollständig umgestellt sein.

Zusammenarbeit über Landesgrenzen

Hessen arbeitet dabei nicht allein: Im sogenannten e²-Verbund haben sich sechs Bundesländer – Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Hessen – zusammengeschlossen. Gemeinsam entwickeln sie IT-Projekte für die Einführung von elektronischem Rechtsverkehr und E-Akte, um Softwarelösungen zu schaffen, die in allen Verbundländern genutzt werden können. Das spart Zeit, Kosten und sorgt für einheitliche Standards.

Vernetzte Kommunikation zwischen Polizei und Justiz

Mit der E-Akte in Strafsachen beteiligt sich die HZD darüber hinaus an einem bundesweiten Digitalisierungsprojekt des Bundesinnenministeriums. Ziel ist es, den sicheren und medienbruchfreien Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz zu ermöglichen. Das ist technisch herausfordernd, da beide Behörden unterschiedliche IT-Systeme und Datenformate nutzen. Durch die elektronische Strafakte wird ein einheitlicher Standard geschaffen, der den Aktenaustausch deutlich erleichtert und beschleunigt. Die HZD sorgt dabei für den technischen Betrieb und die notwendige IT-Infrastruktur.

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