Mit KI erzeugtes Bild in Ölmalerei-Optik, auf dem die menschenleere Kabine eines Passagierflugzeugs zu sehen ist

Intelligente Unterstützung für Fluggastrechte

Die KI-Software „Frauke“ am Frankfurter Amtsgericht

Auch im öffentlichen Dienst werden immer mehr neue Technologien zur Verbesserung der Arbeitsabläufe eingesetzt. Ein gutes Beispiel dafür ist „Frauke“, ein Pilotprojekt des Frankfurter Amtsgerichts. 

Jahr für Jahr muss das Frankfurter Amtsgericht bis zu 15.000 Fälle bearbeiten, bei denen Fluggäste wegen Verspätungen oder stornierten Verbindungen Regressansprüche an die Fluganbieter stellen. Diese hohe Anzahl von Verfahren bedeutet für die Richterinnen und Richter eine enorme Arbeitsbelastung. Unterstützen soll dabei künftig „Frauke" – der Frankfurter Urteilskonfigurator elektronisch, der durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) die Bearbeitung effizienter und auch schneller machen soll.

Jahr für Jahr muss das Frankfurter Amtsgericht bis zu 15.000 Fälle bearbeiten, bei denen Fluggäste wegen Verspätungen oder stornierten Verbindungen Regressansprüche an die Fluganbieter stellen.

Aufgesetzt wurde das Projekt im Jahr 2021 vom Frankfurter Amtsgericht in Kooperation mit einem Softwareanbieter, an der Umsetzung war auch die HZD beteiligt. Im Rahmen der Erstellung des Demonstrators Frauke wurde der KI beigebracht, die relevanten Falldaten in Fluggastrechteverfahren zu erkennen und zu erfassen. Zum Anlernen wurden als Trainingsdaten alte Entscheidungen und Schriftsätze verwendet, mit deren Hilfe die KI erkennen konnte, welche Daten relevant sind. Auf dieser Grundlage lernte die KI-Software, welche Faktoren in der Vergangenheit zu bestimmten Entscheidungen geführt haben.

Inzwischen ist das Pilotprojekt Frauke abgeschlossen und befindet sich in einem von der HZD betreuten Vergabeverfahren für seine Weiterentwicklung. Künftig soll die KI auch neue Fallkonstellationen bearbeiten und die wesentlichen Informationen aus den Schriftsätzen extrahieren können. Die Richterinnen und Richter müssten diese im Idealfall dann nur noch prüfen und könnten schneller zur Entscheidungsfindung gelangen. Bei der Abfassung der Entscheidungen soll Frauke dann auf der Grundlage vergleichbarer Fälle Unterstützung bei der Formulierung bieten. 

Vierer-Kombination von Bildern, die von der KI zum Begriff „Fluggäste“ erzeugt wurden

Fluggastverfahren als ideales Testobjekt

Die Fluggastrechtsfälle erscheinen besonders geeignet für den Einsatz von Kl: Bei den einzelnen Verfahren unterscheiden sich oft nur die Namen und Daten, während die Sachverhalte ganz ähnlich sind. Außerdem werden die Klagen überwiegend automatisiert über Internet-Plattformen eingereicht. Pauschale Regelungen zu den Entschädigungssätzen liefert die EU-Fluggastrechteverordnung.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Pilotprojekt über das Potenzial verfügt, die Effizienz im gesamten Bereich der Justiz erheblich zu steigern. Die positive Resonanz der bisherigen Nutzerinnen und Nutzer bestätigt, dass eine automatisiert unterstützte Bearbeitung ähnlich gelagerter Fälle eine deutliche Arbeitserleichterung bieten kann. Somit ist Frauke ein erstes positives Beispiel für den zielführenden Einsatz von KI im öffentlichen Dienst.

KI ist ein Thema, das quer durch alle Instanzen der bundesdeutschen Justiz diskutiert wird. Bei ihrer 74. Jahrestagung verabschiedeten die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs ein Grundlagenpapier zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz. Vertieft wurde das Thema unter anderem in einer Tagung mit dem Motto „Künstliche Intelligenz in der Justiz“, die am 25. Mai 2023 beim Oberlandesgericht Celle stattfand. Neben der technischen Machbarkeit wurde auch auf rechtliche und ethische Aspekte eingegangen. Betont wurde in den Diskussionen immer wieder, dass die finale Entscheidung nicht dem Algorithmus überlassen werden dürfe, sondern der Rechtsprechung vorbehalten bleiben müsse.

Autor des Beitrags

Adam Miosga
Abteilungsarchitekt für Verfahren der Justiz