Der Ukrainekrieg hat die ganze Welt in Alarmbereitschaft versetzt. Deshalb rüstet Deutschland seine militärische Verteidigung auf. Zur deutschen Gesamtverteidigungsstrategie gehören neben militärischen Maßnahmen auch Vorkehrungen, die der zivilen Verteidigung dienen. Alle relevanten Akteure der öffentlichen Verwaltung sind gefordert. Damit Behörden und andere Einrichtungen genau wissen, was sie zu tun haben, braucht es klare Strukturen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung eine Richtlinie für die Zivile Alarmplanung (ZAPRL) verabschiedet, in der alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten umfassend abgebildet sind, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit sowie für die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung erforderlich sind. Als „Aktionsplan“ für die einzelnen Beteiligten fungiert der sogenannte Alarmkalender, der das Kernelement der Zivilen Alarmplanung bildet. In diesem sind alle vorzunehmenden Maßnahmen und Abläufe detailliert beschrieben, sodass jede Dienststelle im Krisenfall ohne weitere Abstimmung eigenständig agieren kann.
Informationssicherheit
Zivile Verteidigung der Landes-IT
Full-Service für die IT-Sicherheit
In Hessen kommt der HZD bei der zivilen Verteidigung eine besondere Rolle zu – schließlich kann die öffentliche Verwaltung durch den bereits erreichten Grad an Digitalisierung nur mit einer reibungslos funktionierenden IT effizient arbeiten. Darum stehen im Alarmkalender der HZD Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungsinfrastruktur (insbesondere der Rechenzentren und Arbeitsräume der Betriebsteams) im Fokus. Eine der Prioritäten liegt bei der Stromversorgung, damit im Not- oder Krisenfall über ein autarkes System mehrere Tage lang uneingeschränkt weitergearbeitet werden kann. Eine weitere zentrale Aufgabe stellt die Gewährleistung der Erreichbarkeit des Notfallstabs der HZD dar, die unter anderem durch die Bereitstellung alternativer Kommunikationsmittel erreicht werden soll. Geführt wird der Alarmkalender von einem eigens durch den Direktor der HZD bestellten Alarmkalenderbearbeiter, der im Alarmfall alle vorgesehenen Maßnahmen planmäßig auslöst und die anschließende Umsetzung überwacht.
• Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
• Gewährleistung des Zivilschutzes
• Sicherstellung der Versorgung
• Unterstützung der Streitkräfte
Autor des Beitrags
Karsten Triesch
Referent für Sicherheits- und Notfallmanagement