Genau wie die Bundesbehörden sind auch alle anderen öffentlichen Stellen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Das betrifft nicht nur Webseiten, Dokumente und mobile Anwendungen, sondern auch Anwendungen der digitalen Verwaltung und elektronische Verwaltungsabläufe.
Für die Entwicklerinnen und Entwickler dieser Fachanwendungen gilt es, den Überblick zu bewahren. Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe hat auf der Webseite des LBIT dafür ein breites Online-Informationsangebot geschaffen. Daneben gibt es in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ein übergreifendes Bundesportal für digitale Barrierefreiheit. Dort finden die Akteure von geltenden Normen bis hin zu Hilfestellungen alles, was bei der Integration von Barrierefreiheit als fester Bestandteil in der IT-Entwicklung und -Beschaffung wichtig ist.