Close-up auf Mann, der mit einer schwarzen Handprothese in kruder Cyborg-Optik ein weißes Tablet hält

Wegweiser für die Entwicklung und Beschaffung

Standardanforderungskatalog bietet praktische Tipps

Genau wie die Bundesbehörden sind auch alle anderen öffentlichen Stellen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Das betrifft nicht nur Webseiten, Dokumente und mobile Anwendungen, sondern auch Anwendungen der digitalen Verwaltung und elektronische Verwaltungsabläufe.

Für die Entwicklerinnen und Entwickler dieser Fachanwendungen gilt es, den Überblick zu bewahren. Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe hat auf der Webseite des LBIT dafür ein breites Online-Informationsangebot geschaffen. Daneben gibt es in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ein übergreifendes Bundesportal für digitale Barrierefreiheit. Dort finden die Akteure von geltenden Normen bis hin zu Hilfestellungen alles, was bei der Integration von Barrierefreiheit als fester Bestandteil in der IT-Entwicklung und -Beschaffung wichtig ist. 

Neben dem ausführlichen Online-Angebot auf der Webpräsenz des Landeskompetenzzentrums Barrierefreie IT (LBIT) sind auf dem Bundesportal für digitale Barrierefreiheit von BMI, LBIT und ITZBund Informationen und Anforderungen rund um die barrierefreie IT gebündelt.

Mit wenigen Klicks zu mehr Übersicht

Herzstück des Portals ist der sogenannte Standardanforderungskatalog. Seit Ende 2023 steht er in neuer Fassung und aktualisiertem Design zur Verfügung. Er dient IT-Entwicklerinnen und -Entwicklern als Richtschnur für ihre Lösungen: Mit nur wenigen Klicks können die Anforderungen an die jeweilige (Fach-)Anwendung zusammengestellt und übersichtlich exportiert werden. So hilft der Katalog dabei, in der Vielzahl der Barrierefreiheitsanforderungen diejenigen zu identifizieren, die auf die spezifische IT-Lösung zutreffen.

Die Umsetzung des Standardanforderungskatalogs erfolgt durch KoliBri. KoliBri steht für „Komponentenbibliothek für die Barrierefreiheit“ und ist ein barrierefreier Standard für webbasierte Benutzeroberflächen. Als Open-Source-Software kann es weitergegeben und weiterentwickelt werden.

Um eine Übersicht der jeweils geltenden Anforderungen zu erhalten, sind lediglich zwei Fragen per Auswahlmenü zu beantworten:

  1. Welche Art der IT-Lösung wird entwickelt oder angeschafft?
  2. Welche der folgenden Eigenschaften treffen zu (z. B. Basisfunktionalität, Audio, Video etc.)? 

Nach der Auswahl der Kriterien für die jeweilige IT-Anwendung kann ein ausführlicher Anforderungskatalog erstellt werden. So reicht beispielsweise bei einer mobilen Anwendung mit Video- und Audiofunktionalitäten die Liste der Anforderungen von der Veröffentlichung der Barrierefreiheitserklärung über die Audioausgabe visueller Informationen bis zu dem Hinweis, dass Bedienelemente auch taktil wahrnehmbar angeboten werden. Zu jeder Anforderung gibt es eine detaillierte Beschreibung, die teilweise sogar konkrete Umsetzungshilfen für die Entwicklerinnen und Entwickler enthält. Der Anforderungskatalog dient auch als Referenz bei der Prüfung oder Beschaffung von IT, indem die gefilterten Aspekte in Ausschreibungen integriert werden können und somit die Umsetzung aller Normen und Richtlinien erleichtert wird.

Zu jeder Anforderung gibt es eine detaillierte Beschreibung, die teilweise sogar konkrete Umsetzungshilfen für die Entwicklerinnen und Entwickler enthält.

Das gemeinsame Portal von BMI und LBIT samt Standardanforderungskatalog soll neben der öffentlichen Verwaltung auch Unternehmen, Vereinen und Verbänden sowie weiteren öffentlichen Stellen auf Landes- und Kommunalebene als Orientierungshilfe dienen. Dazu wird es von den Herausgebern kontinuierlich weiter ausgebaut und aktualisiert. Für 2024 ist geplant, mit Unterstützung durch die Initiativen „BIT inklusiv“ und „Teilhabe 4.0“ praxisnahe Beispiele mit ersten Schritten zur digitalen Barrierefreiheit online zu stellen. Denn diese Projekte verfolgen das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu fördern und die Gestaltung barrierefreier IT in öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen zu unterstützen.

Das Projekt Teilhabe 4.0 hat das Ziel, digitale Barrierefreiheit ins Bewusstsein von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu bringen, damit Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben uneingeschränkt teilhaben können. 

Das Projekt BIT inklusiv förderte bis 2017 die digitale Teilhabe sowie die Gestaltung barrierefreier IT in öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen. Dieses Engagement setzt seither das BIT-inklusiv-Netzwerk fort mit dem Ziel, ein etabliertes Verfahren zur Bestimmung des Grades der Barrierefreiheit von Anwendungssoftware, Webanwendungen und mobilen Apps zu schaffen sowie den gemeinsamen Austausch zu unterstützen. 

Autorin des Beitrags

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
LBIT@rpgi.hessen.de