KI-generierte Grafik aus gestaffelt angeordneten und bunt angestrahlten Glasscheiben, die verschiedene Ausprägungen von Bausteinen der Verwaltungsdigitalisierung symbolisieren

Effizienz in Serie

Sicherheit, Interoperabilität und Effizienz: Ein Klick, und Daten fließen nahtlos von einer App zur nächsten, Cloud-Systeme kommunizieren in Echtzeit, künstliche Intelligenzen greifen auf riesige Datenbanken zu. Was im Alltag wie digitale Magie wirkt, basiert im Hintergrund oft auf einem unsichtbaren Regelwerk: der Standardisierung.

„Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt.“ Ludwig Wittgenstein, einer der bedeutendsten Philosophen des 20. Jahrhunderts, hat diesen Satz bereits 1921 niedergeschrieben. Es wurde eines der prägendsten Zitate der modernen Sprachphilosophie. Übertragen auf die IT-Welt der öffentlichen Hand bedeutet das: Wenn Verwaltungssysteme keine gemeinsame Sprache sprechen, bleibt ihre digitale Welt isoliert, weil Daten in Silos feststecken und Systeme nicht miteinander kommunizieren können.

Einheitlichkeit statt Zersplitterung

Der Schlüssel zu einer effizienten Verwaltung liegt also nicht in immer neuen, singulären Software-Lösungen, sondern in konsequenter Standardisierung. Gerade in der deutschen Verwaltungsdigitalisierung sind IT-Standards die Voraussetzung für die Überwindung der historisch gewachsenen, föderal bedingten Zersplitterung der Behörden-IT. Bislang arbeiten die Behörden von Bund, 16 Ländern und über 11.000 Kommunen meist mit unterschiedlichen IT-Systemen, die sich nach den jeweiligen Anforderungen und Budgets der Institutionen richten. Standards sorgen dafür, dass diese Systeme zusammenarbeiten können und der Austausch von Daten sicher und reibungslos funktioniert.

Standardisierung im Public Sector

Um den Wert der Standardisierung für die öffentliche Verwaltung zu verstehen, hilft ein Blick auf die Definition. Im klassischen Sinne versteht man unter Standardisierung die Vereinheitlichung von Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren auf nationaler oder internationaler Ebene. Dabei geht es insbesondere um gemeinsame Regeln, Richtlinien oder Merkmale, die der Sicherheit und der Qualitätsverbesserung dienen. Im Kontext der Digitalisierung wird dieser Begriff erheblich weiter gefasst. Hier bedeutet Standardisierung das Schaffen von gemeinsamen technologischen Spezifikationen für Daten, Prozesse und IT-Architekturen.

Diese gemeinsamen Spielregeln werden für drei unterschiedliche IT-Segmente benötigt. Bei der Datenstandardisierung geht es darum, einheitliche Datenformate und Semantiken festzulegen. Mit Standards wie dem in der Verwaltung üblichen XML wird sichergestellt, dass ein Name, eine Adresse oder ein Datum in jedem System exakt gleich interpretiert werden. Die Prozessstandardisierung zielt auf die Vereinheitlichung von Abläufen ab. In diesem Zuge wird auch die Effizienz der Prozesse untersucht und bei Bedarf optimiert. Dieses Vorgehen verhindert, dass ein ineffizienter analoger Prozess zu einem ineffizienten digitalen Prozess wird. Die technische Standardisierung schließlich fokussiert sich auf die Definition von offenen Schnittstellen. Hier schaffen Application Programming Interfaces (kurz: APIs) die Voraussetzung, dass die verschiedenen Softwareanwendungen sowohl medienbruchfrei als auch barrierefrei miteinander kommunizieren können.

Kernvorteile für die Verwaltung

Warum ist dieser Schritt für moderne öffentliche Verwaltungen so elementar? Die Antwort liegt in den Vorteilen, die standardisierte IT-Strukturen sowohl für die internen Abläufe als auch für den Service am Bürger bringen:

Im föderalen System nutzenHunderte von Kommunen, Kreisen, Landesbehörden und Bundesressorts unterschiedliche Fachverfahren. Standardisierung schafft hier die Basis für eine übergreifende Zusammenarbeit. Sie sorgt beispielsweise dafür, dass das Regierungspräsidium A Dateien (etwa zum Wohngeld) fehlerfrei und in Echtzeit an das Regierungspräsidium B übermitteln kann – und zwar ohne manuelle Zwischenschritte. Die viel zitierte Ende-zu-Ende-Digitalisierung stellt schließlich sicher, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge komplett online abwickeln können. Daten fließen ohne Medienbruch direkt ins jeweilige Fachverfahren.

Standardisierung ist die wirksamste Medizin gegen hohe Betriebskosten für Individuallösungen und großen Arbeitsaufwand für die Mitarbeitenden. Wenn Routineprozesse und Datenstrukturen überall denselben Logiken folgen, lassen sich Abläufe automatisieren. Teure Speziallösungen oder Doppelentwicklungen werden damit vermieden.

Wer auf proprietäre, geschlossene Systeme setzt, begibt sich meist in die Abhängigkeit von einem Softwarehersteller, den sogenannten „Vendor Lock-in“-Effekt. Änderungen sind dann oft extrem teuer oder sogar technisch unmöglich. Standardisierte Architekturen und offene Softwarelösungen garantieren der Verwaltung digitale Souveränität. Module und Dienstleister können ausgetauscht werden, ohne das gesamte System neu aufbauen zu müssen.

Einheitliche Sicherheitsstandards stellen sicher, dass sensible Bürgerdaten flächendeckend auf höchstem Niveau geschützt sind. In Zeiten rasant zunehmender Cyberbedrohungen ist ein standardisiertes IT-Sicherheitskonzept die einzig wirksame Verteidigungslinie. Die IT-Sicherheit wird maßgeblich durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesteuert. Die verbindlichen BSI-Mindeststandards sowie der IT-Grundschutz legen fest, welche Sicherheitsarchitektur jede Behörde zwingend umsetzen muss.

Komplexes System diverser Leitplanken

Standardisierung geschieht natürlich nicht im luftleeren Raum. Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für IT-Standards in der deutschen Verwaltung werden durch ein engmaschiges Netz aus gesetzlichen Vorgaben, strategischen Architekturregelungen und föderalen Gremien gesteuert. Diese Rahmenbedingungen bilden das verbindliche Fundament für jede IT-Entwicklung in der Verwaltung.

Die steuernde Rolle bei der IT-Standardisierung in Deutschland spielt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Als treibende Kraft hinter der Modernisierungsagenda des Bundes bündelt das Haus von Minister Dr. Karsten Wildberger die Digitalisierungsvorhaben des Staates, um den föderalen Flickenteppich aufzubrechen und einheitliche Standards durchzusetzen. Unter anderem koordiniert das BMDS den Aufbau des sogenannten Deutschland-Stacks – eine souveräne, interoperable und europäisch anschlussfähige Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen.

Weitere Regelwerke und Player

Verwaltungsdigitalisierung hört nicht an den Landesgrenzen auf. Der europäische „Interoperable Europe Act“ setzt den Rahmen für einen grenzüberschreitenden Datenaustausch innerhalb der EU. Deutsche Verwaltungsstandards müssen daher zwingend mit europäischen Initiativen und Austauschformaten harmonieren, um zukunftssicher zu sein. Dafür steht auch das deutsche „NOOTS“ (Nationale Once-Only-Technical-System), das über eine integrierte Schnittstelle direkt an das europäische Gegenstück EU-OOTS andocken kann.

Er bildet für Deutschland das rechtliche Fundament für die gesamte föderale IT-Zusammenarbeit. Auf seiner Basis besitzt der IT-Planungsrat die verfassungsrechtliche Befugnis, übergreifende und für alle Verwaltungsebenen verbindliche IT-Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards zu beschließen.

Sowohl das EGovG des Bundes als auch die entsprechenden Gesetze der Bundesländer verpflichten die Behörden rechtlich dazu, die beschlossenen Standards anzuwenden. Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 wurde der Fokus auf die Verwaltungsdigitalisierung geschärft. Es geht nun verstärkt um die Standardisierung der Backend-Prozesse und die flächendeckende Bereitstellung von Basisdiensten wie der BundID. Die gesetzliche Vorgabe zwingt alle Akteure dazu, gemeinsame Standards für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen zu nutzen.

Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) ist der nächste logische Schritt. Ziel ist es, die hunderte von verschiedenen Registern in Deutschland miteinander zu vernetzen. Dem übergeordnet ist das „Once-Only“-Prinzip. Dank ihm müssen Bürger und Unternehmen bestimmte Daten und Nachweise (wie Geburtsurkunden oder Handelsregisterauszüge) nur noch ein einziges Mal an den Staat übermitteln. Die Behörden rufen sich die Daten bei Bedarf – unter strikter Beachtung des Datenschutzes – gegenseitig ab. Dies erfordert eine radikale, bundesweite Standardisierung der Registerdatenstrukturen.

Der IT-Planungsrat ist das zentrale politische Steuerungsgremium von Bund und Ländern für Fragen der Informationstechnik. Er beschließt verbindliche IT-Interoperabilitätsstandards und qualifiziert die Anwendung von Standards. Zwei zentrale Gremien des IT-Planungsrats – das Föderale IT-Architekturboard und das Föderale IT-Standardisierungsboard – ergänzen sich dabei in ihrer Ausrichtung zwischen strategischer Architektur und konkreter, operativer Standardisierung.

Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) unterstützt das Architektur- und Standardisierungsmanagement. Das im Jahr 2024 gegründete Föderale Standardisierungsboard (FIT-SB) bewertet IT-Standards neutral und begleitet sie durch ihren Lebenszyklus.

Der Weg zur vernetzten Verwaltung

IT-Standardisierung ist das Fundament und zugleich der Schlüssel für eine erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung – weil sie einheitliche Schnittstellen schafft, die Zusammenarbeit verschiedener Behörden überhaupt erst ermöglicht und eine ganze Palette an konkreten Benefits garantiert.
Ohne verbindliche IT-Standards bleibt die digitale Verwaltung ein Mosaik aus Insellösungen. Standardisierung ist daher kein reines Technik-Thema. Sie ist eine politische und organisatorische Aufgabe, um den Staat effizient, zukunftsfähig und bürgerfreundlich zu machen.