Bildkomposition mit junger Frau, die mit ausgestreckter Hand einen virtuellen Monitor berührt

Vollmachten online übermitteln

Neben steuerberatenden Kanzleien, Rechtsanwaltspraxen sowie Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern steht seit 2021 auch für Lohnsteuerhilfevereine ein moderner und schneller Weg zur Verfügung, um Vollmachten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.

Grundlage ist die „Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine“ ADLER. Sie bündelt Daten aller Lohnsteuerhilfevereine und wird von den „Aufsichtsführenden Stellen der Bundesländer“ gepflegt. Die Stand-alone-Webanwendung ermöglicht eine deutlich effizientere Datenpflege, die zuvor oft noch über Word-Dokumente, Excel-Tabellen oder andere Listen erfolgte. Für diese zentrale Datenbank als sogenannte KONSENS-ZPS (Zentrale Produktionsstätte) hatte die HZD die Verantwortung für die Beschaffung, Ausschreibung und Vergabe sowie für das vertragliche Regelwerk übernommen. Der Betrieb liegt seither ebenfalls bei der HZD.

Die zweite Komponente umfasst die elektronische Übermittlung von Vollmachten durch die Lohnsteuerhilfevereine bzw. deren Beratungsstellen über den Vollmachtprozessadapter (VPA). Er funktioniert wie ein großes digitales Drehkreuz für Vollmachtnehmende und Vollmachten und ist nach der erfolgreichen Pilotierung seit Oktober 2021 im produktiven Betrieb.

Bereits in der Entwicklungsphase hatte die HZD eine integrierte Testumgebung bereitgestellt, um der Oberfinanzdirektion Frankfurt zu ermöglichen, Fehler verfahrensübergreifend zu erkennen und bereits in einer sehr frühen Projektphase zu korrigieren. Üblicherweise passiert dies in KONSENS erst in der Abnahmephase. Die integrierte Testumgebung wird im Rahmen der Wartung und Pflege von ADLER/VPA und bei der Entwicklung von neuen GINSTER-Verfahrensteilen weiterhin genutzt und weiterentwickelt.

Seit Frühjahr 2022 gibt es zudem eine Verfahrenserweiterung: So können über den VPA auch Steuerberaterinnen und -berater, die die von der Bundessteuerberaterkammer betriebene Vollmachtsdatenbank nicht nutzen wollen, sowie Angehörige steuerpflichtiger Personen Vollmachten an die Finanzverwaltung übermitteln. Dies betrifft auch spezielle Vollmachten zum Datenabruf. Der VPA wird zentral in Hessen für alle Bundesländer als KONSENS-ZPS betrieben.