Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) besteht seit 1. Februar 2021 und ist in dieser Form einzigartig in Deutschland. Es wurde gegründet, um die öffentlichen Stellen im Land Hessen bei der Entwicklung von barrierefreien Webseiten, Dokumenten und mobilen Anwendungen vollumfänglich zu unterstützen. Das LBIT ist die zentrale Organisationseinheit der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe, Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, die für die Durchsetzung und Einhaltung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verantwortlich ist (Europäische Richtlinie 2016/2102). Neben dem Landeskompetenzzentrum leitet sie auch die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, die sämtliche öffentlichen Stellen in Hessen bei der Umsetzung der genannten Richtlinie berät, umfangreiche Informationen bereitstellt und für das Thema barrierefreie IT sensibilisiert. Seinen Sitz hat das LBIT im Regierungspräsidium Gießen.
Digitale Barrierefreiheit
Förderer und Wächter der digitalen Teilhabe
Die Unterstützungsangebote sind vielfältig und dienen zur organisatorischen und praktischen Umsetzung der barrierefreien IT:
- Beratung und Schulungen: Durch Schulungen und gezielte Beratungen sensibilisiert das LBIT für die Bedeutung von Barrierefreiheit und befähigt Mitarbeitende der öffentlichen Stellen in Hessen dazu, digitale Inhalte unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse zu erstellen.
- Barrierefreie Webseitengestaltung: Mit Expertise in der Entwicklung barrierefreier Webseiten nach internationalen Standards, wie beispielsweise den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), gewährleistet das LBIT die Zugänglichkeit digitaler Inhalte.
- Barrierefreie Dokumentenerstellung: Das LBIT unterstützt bei der Erstellung barrierefreier digitaler Dokumente in verschiedenen Formaten, um sicherzustellen, dass Informationen für alle zugänglich sind.
- Mobile Anwendungen: Das LBIT bietet Know-how und Unterstützung für die Entwicklung barrierefreier mobiler Anwendungen, um sicherzustellen, dass Apps und mobile Dienste für eine vielfältige Nutzerbasis zugänglich sind.
- Qualitätssicherung: Durch die Durchführung von gesetzlich geforderten Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen stellt die Überwachungsstelle im LBIT sicher, dass digitale Angebote wie Webseiten und mobile Anwendungen den höchsten Standards entsprechen und eine optimale Usererfahrung für alle bieten.
Praktische Hilfe
Auf seiner Webseite hat das LBIT zahlreiche Handreichungen, Informationssammlungen und Lernvideos rund um die digitale Barrierefreiheit gebündelt.
Das LBIT hat mit der OZG-Hotline (Telefon: +49 641 303-3355) eine Kontaktstelle ins Leben gerufen, die Bürgerinnen und Bürgern bei technischen Fragen zur digitalen Antragstellung hilft.
Der BaSiS-Standard bietet eine Übersicht über die wesentlichen Anforderungen, die bei IT-Projekten und -Lösungen hinsichtlich der Barrierefreiheit beachtet werden müssen.
Das LBIT beteiligt sich in dem vom IT-Planungsrat geförderten Projekt „Innovative Weiterbildungskonzepte – Kompetenzturbo Digitalisierung“. Im Rahmen der Kooperation mit dem eGov-Campus wurde dafür der Kurs „Digitale Barrierefreiheit – teilhabe für alle“ entwickelt.
Die Durchsetzungsstelle des Landes Hessen überprüft und setzt die Barrierefreiheitsvorgaben in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen durch, während die Überwachungsstelle systematische Prüfungen durchführt und zur kontinuierlichen Verbesserung beiträgt.
Als hessenweite zentrale Instanz übernimmt das LBIT zudem die Zuständigkeit im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und somit die Marktaufsicht und Umsetzungsunterstützung für die Privatwirtschaft. Die Erweiterung des verpflichtenden Anwendungsbereiches der digitalen Barrierefreiheit sowie die Verortung der Zuständigkeit im LBIT verdeutlicht die wachsende Bedeutung der Umsetzung und Überwachung digitaler Barrierefreiheitsstandards. In einer sich immer stärker digitalisierenden Welt ist das LBIT somit nicht nur Wegbereiter und Begleiter, sondern auch Wächter einer inklusiven digitalen Gesellschaft.
Zusammenarbeit mit Multiplikatoren
Das LBIT nimmt eine essenzielle Funktion als Überwachungs- und Durchsetzungsstelle der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der barrierefreien Informationstechnik ein. Seine Rolle als zentrale Anlaufstelle für Beratungsgesuche und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglicht dem LBIT, zahlreiche Projekte auf Landesebene durchzuführen. Gleichzeitig ist es in ähnlich umfangreiche Projekte auf Bundesebene involviert.
Ein herausragendes Projekt auf Landesebene ist die Einführung der sogenannten RBITs, also ausgewählten Ansprechpersonen für barrierefreie IT in den hessischen Landesministerien, der Staatskanzlei und im Geschäftsbereich des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Seit 2023 fungieren die RBITs als SPOC (single point of contact) und sammeln alle Anfragen zu barrierefreier IT, um dafür gemeinsam mit dem LBIT Lösungen zu entwickeln. Gleichzeitig agieren die RBITs als Multiplikatoren, indem sie Informatio- Gesetzesänderungen, neuen Vorgaben und technischen Aspekten an die relevanten Adressaten in ihren Ressorts verteilen.
Standards und Orientierungshilfen
An diese Projekte knüpft der vielversprechende Ansatz von BaSiS (Barrierefreie IT, IT-Sicherheit, Datenschutz) an. Dieser Standard wurde von der Landesbeauftragten für barrierefreie IT und digitale Teilhabe initiiert und in Zusammenarbeit mit dem hessischen Informationssicherheitsbeauftragten (CISO) sowie dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) gemeinsam erarbeitet und dient als grundlegende Vorgabe für die Software- Entwicklung. Das Ziel von BaSiS ist es, sicherzustellen, dass gesetzliche und regulatorische Anforderungen in Bezug auf Barrierefreiheit, Informationssicherheit und Datenschutz bei IT-Projekten berücksichtigt werden. Die konsequente Anwendung des BaSiS-Standards soll die Erfüllung normativer Vorgaben über den gesamten Lebenszyklus von IT-Lösungen hinweg sicherstellen und eine effektive Umsetzung ermöglichen.
Um die Übersicht der vielfältigen Anforderungen der wichtigsten gesetzlichen Normen und Standards für digitale Barrierefreiheit – der BITV 2.0 und der EN 301 549 – zu erleichtern, hat das LBIT zudem in Zusammenarbeit mit dem BMI und dem ITZB und den Standardanforderungskatalog Barrierefreiheit entwickelt. Dieser Katalog hilft dabei, die jeweils relevanten Anforderungen aus den verbindlichen Normen für die IT-Maßnahmen des Bundes und der Länder herauszufiltern und in das Lastenheft aufzunehmen (siehe Seite 22).
Darüber hinaus haben die Landesbeauftragte und das Institut für digitale Teilhabe an der Hochschule Bremen (HSB) ein gemeinsames Lernmodul für den eGov-Campus entwickelt. Dieses Modul zielt darauf ab, Teilnehmende von der Sensibilisierung über die rechtlichen und technischen Grundlagen bis hin zur barrierefreien Umsetzung weiterzubilden. In diesem Jahr wird das Modul überarbeitet und an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.
Nicht zuletzt ist das LBIT durch seine Sachkompetenzen und -gebiete in zahlreichen Gremien von Bund und Land aktiv involviert, was zu einem fortwährenden Wissens- und Informationsaustausch mit verschiedenen Stellen führt. Diese enge Verknüpfung mit verschiedenen Gremien ermöglicht es dem LBIT, seine Expertise kontinuierlich zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Autorin und Autoren des Beitrags
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Randy Uelman
stellv. Leiter der Stabsstelle Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT, Marktüberwachungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Hessen
Kai Puchert
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Gemeinsame Kontaktanschrift
LBIT@rpgi.hessen.de