In der öffentlichen Verwaltung ist barrierefreie IT schon lange ein Thema. Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 werden auch Unternehmen in die Pflicht genommen. Die verbindliche Regelung soll dafür sorgen, dass Menschen mit beispielsweise visuellen oder motorischen Einschränkungen digitale Leistungen nutzen und somit möglichst gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.
Es sind jedoch immer wieder auch kritische Stimmen zu hören, die hinterfragen, ob die Kosten für die vorzunehmenden Maßnahmen den Nutzen nicht bei weitem übersteigen – scheinen doch die Zahlen der Menschen mit einer Behinderung, die eine Nutzung regulärer IT-Anwendungen erschwert oder unmöglich macht, auf den ersten Blick relativ niedrig (so leben laut Rehadat-Statistik und beruhend auf Schätzungen der WHO rund 1,2 Millionen Personen mit Sehbehinderungen unterschiedlichen Grades in Deutschland).