Insgesamt wurden 83 Gerichte und Staatsanwaltschaften umgestellt – rund 10.000 Arbeitsplätze und etwa 450 Sitzungssäle wurden technisch so ausgestattet, dass Klage-, Ermittlungs- und Strafverfahren nun volldigital und medienbruchfrei bearbeitet werden können. Die Umstellung erfolgte im laufenden Betrieb.
Die E-Akte bringt spürbare Vorteile für alle Beteiligten: Akten können parallel bearbeitet werden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhalten digitale Akteneinsicht unabhängig vom Ort, und die Verfahrenslaufzeiten verkürzen sich deutlich. Gerade in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verbessert die E-Akte die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und den hessischen Polizeibehörden erheblich.
Bereitstellung der Infrastruktur
Ein wesentlicher Teil der technischen Grundlage für die E-Akte stammt von der HZD. Sie betreibt die dafür notwendige Infrastruktur und stellt die Softwareanwendungen bereit, die für den Einsatz der E-Akte in Gerichten und Staatsanwaltschaften erforderlich sind. Den Rollout hat die HZD in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium der Justiz sowie der IT-Stelle der hessischen Justiz realisiert.
„Eine Einführung in dieser Größenordnung ist nur möglich, wenn Betrieb, Weiterentwicklung und fachliche Anforderungen eng zusammenspielen“, sagt Hans-Georg Ehrhardt-Gerst, Leiter des HZD-Standorts Hünfeld. „Mit dem erfolgreichen Rollout der E-Akte haben wir nicht nur die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, sondern auch den Grundstein für weitere Innovationen gelegt: Sie bildet die Basis für den künftigen Einsatz Künstlicher Intelligenz, die Richterinnen, Richter sowie Mitarbeitende in der Justiz bei ihrer Arbeit unterstützen kann.“
Digitale Justiz als Länderprojekt
Die Digitalisierung der Justiz mit der E-Akte als zentralem Baustein ist ein bundesweit angelegtes Vorhaben. Hessen ist Teil des sogenannten e²-Verbunds, in dem mehrere Bundesländer gemeinsam eine länderübergreifende Produktsuite für die Justiz entwickeln. Während die Software für die E-Akte aus Nordrhein-Westfalen kommt, verantwortet Hessen das System für das elektronische Posteingangs- und Postausgangsmanagement. Dieses wird maßgeblich von der HZD gemeinsam mit der IT-Stelle der hessischen Justiz umgesetzt.