Der EU AI Act legt in Artikel 4 fest, dass Anbieter und Anwender von KI-Systemen dafür sorgen müssen, dass ihre Beschäftigten eine ausreichende AI Literacy besitzen. Dabei geht es darum, sich kompetent in einem komplexen digitalen Umfeld zu bewegen, KI-Systeme kritisch zu bewerten, kompetent zu nutzen und mit ihnen zu interagieren.
Außerdem gibt es in der öffentlichen Verwaltung beim Einsatz von KI gewisse Regeln zu beachten – insbesondere, was den sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten und vertraulichen Informationen betrifft.
Um ein Grundverständnis der Chancen und Risiken von KI zu erlangen, bietet die HZD zwei Selbstlernangebote: „Künstliche Intelligenz – Einführung“ und „Künstliche Intelligenz – Informationssicherheit und Datenschutz“.
Während die erste Lerneinheit die unterschiedlichen Modelle und die bekanntesten Tools vorstellt, konzentriert sich die zweite auf wichtige rechtliche Aspekte. Beide Weiterbildungsangebote stehen auf der HZD-Lernplattform eLeon zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die IT-Fortbildung der HZD ein Schulungspaket mit Live-Seminaren zum Thema KI geschnürt. Das Spektrum reicht von der Vermittlung von KI-Kompetenz nach dem EU AI Act über Tipps zum praktischen Einsatz von KI in der Verwaltung bis hin zu Hands-on-Workshops zu Tools wie ChatGPT.
Bei Fragen zu konkreten Inhalten, Anmeldemodalitäten und Nutzungsbedingungen steht das Team der IT-Fortbildung gerne zur Verfügung.