Luftaufnahme von kleinem Dorf mit umliegenden Feldern

Bescheide erstellen per Mausklick

Bis Mitte Februar wurden in Hessen bereits über eine halbe Million Bescheide zum Grundsteuermessbetrag zugestellt. Die IT-Lösungen zum effizienten Erstellen und Versenden stammen von der HZD.

Nach Ende der Abgabefrist für Grundsteuererklärungen am 31. Januar 2023 hat die Hessische Steuerverwaltung bereits 520.000 Bescheide zum Grundsteuermessbetrag an Bürgerinnen und Bürger versendet. Dies teilte der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg am 17. Februar mit, als er zum Stand der Umsetzung der Grundsteuerreform informierte. Über zwei Millionen Grundsteuererklärungen seien inzwischen eingegangen, und auch nach Ende der Frist kämen täglich weitere Erklärungen hinzu. Die meisten der Erklärungen – rund 92 Prozent – wurden elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht.

Damit die Daten automatisch verarbeitet und die Bescheide erstellt sowie versendet werden können, braucht es eine gute IT-Struktur mit entsprechenden Softwarelösungen und Schnittstellen. Deren Entwicklung und Bereitstellung verantwortet die HZD.

Für das hessische Grundsteuer-Modell hat die HZD ein eigenständiges Landesverfahren entwickelt – die Hessische Anwendung zur Festsetzung der Messbeträge für die Grundsteuer, kurz HAMSTER. Mit Hilfe dieses Verfahrens, das über eine bundeseinheitliche Datenschnittstelle an ELSTER angebunden ist, können Grundsteuererklärungen elektronisch angenommen werden. Danach prüft HAMSTER auf Basis von technischen und fachlichen Plausibilitäten, bevor ein Bescheid vollautomatisch erstellt oder der Prozess zur manuellen Prüfung bis hin zur finalen Bearbeitung in den Finanzämtern dialogseitig unterstützt angestoßen wird.

So kann die große Menge von insgesamt rund 2,8 Millionen Erklärungen innerhalb des angedachten Zeitfensters effizient abgewickelt werden.