Mann in weißem Hemd mit Smartphone

Informationen per Handy für alle

Der 23. Juni 2021 markiert einen weiteren Schritt in Richtung digitale Barrierefreiheit. Ab diesem Stichtag müssen öffentliche Stellen auch ihre mobilen Anwendungen nach den Vorgaben von EU-Richtlinie 2016/2102 gestalten.

Bislang galt die Order zur barrierefreien Gestaltung nur für Websites, Dokumente und Videos. Mit der neuen Regelung werden Bund und Länder noch weiter in die Pflicht genommen. Weisungsgebunden sind neben Ministerien und deren Dienststellen auch kommunale Einrichtungen wie Nahverkehrsunternehmen oder Feuerwehren. Sie alle müssen dafür Sorge tragen, dass auch Menschen mit Einschränkungen digitale Informations- und Serviceangebote nutzen können.

Alle Menschen profitieren von den neuen Regelungen.

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Hessische Landesbeauftragte für barrierefreie IT

„Alle Menschen profitieren von den neuen Regelungen,“ ist Professor Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten überzeugt. Die hessische Landesbeauftragte für barrierefreie IT weist darauf hin, dass niedrigschwellige Angebote auch älteren Menschen und Technik-Laien den Weg zu digitalen Angeboten ebnen. Mit dem Stichtag erschließt sich Personen mit Einschränkungen nun ein weiterer barrierefreier Kommunikationskanal – mobile Anwendungen wie beispielsweise die Corona-Warn-App der Bundesregierung oder hessenWarn, die offizielle Warn- und Informations-App des Landes Hessen.

Bei der Umsetzung der barrierefreien Angebote sind neben den Entwicklern auch die Redaktionen gefragt, die für die Bereitstellung digitaler Informationen zuständig sind. Speziell für diese Zielgruppen bietet die HZD eine ganze Reihe von Seminaren an. Das inhaltliche Spektrum reicht von einer allgemeinen Sensibilisierung für das Thema barrierefreie IT über das Verfassen von Alternativtexten zur Beschreibung von Bildinhalten bis zur regelkonformen Erstellung einer kompletten Website.

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