Bei manchen verurteilten Gewalttätern wird die Wahrscheinlichkeit, dass sie erneut straffällig werden, als besonders hoch eingeschätzt. Darum werden sie zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet. Dieses mit einem GPS-Sender ausgestattete Tool ermöglicht die Überwachung von Personen, die sich nach ihrer Haftentlassung an räumliche Auflagen halten müssen.
Im September 2024 erhielt die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ein wichtiges Upgrade: Seit diesem Stichtag können auch die Opfer von Gewalttaten in den Überwachungsprozess eingebunden werden. Dies geschieht mithilfe eines zweiten Gerätes, das dem Opfer ausgehändigt wird. Um dieses Gerät wird eine bewegliche, kreisförmige Zone erzeugt, auch Annäherungsverbotszone genannt. Das Opfer- und das Tätergerät übermitteln kontinuierlich die Ortungsdaten an das System; im System findet der Standortabgleich automatisch statt.
Betritt der Täter die Annäherungsverbotszone, wird das Tätergerät automatisch in den Alarmmodus versetzt. Zeitgleich werden im System durch das Opfer- und Tätergerät entsprechende Ereignisse/ Alarme generiert. Das Opfer wird daraufhin von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) kontaktiert und im Vorfeld definierte Schutzmaßnahmen werden eingeleitet.
Betrieb und Weiterentwicklung des Fußfesselmodells liegt bei der HZD-Außenstelle in Hünfeld, die mit der GÜL Hand in Hand arbeitet. Aktuell arbeiten die Länder an einem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Sobald dieses verabschiedet ist, kann die bundesweiten Einführung des erweiterten Modells mit erweiterten Aufgaben angegangen werden.