Close-up auf die Hände einer Frau, die auf das Display des Opfergeräts tippt

Arbeitstreffen zum bundesweiten Einsatz des neuen Fußfessel-Modells

Am 22.01.2025 kamen rund 50 Abgeordnete aus allen Bundesländern bei der HZD zusammen. Zum Fachtag für einen noch besseren Schutz von Gewaltopfern hatte das Bundesjustizministerium eingeladen.

Im September vergangenen Jahres wurde in einer großen Pressekonferenz bei der HZD das sogenannte spanische Modell der Fußfessel vorgestellt. Dieses sieht vor, auch die Opfer von Gewalttaten in den Überwachungsprozess einzubinden. In Hessen wurde Ende 2024 auf die neue Generation der Geräte zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung umgestellt, die seitdem für eine bundesweite Nutzung zur Verfügung steht.

Beim Fachtag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, der am 22. Januar 2025 bei der HZD stattfand, wurde nun über die Modalitäten einer Einbindung dieser neuen Form der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) zur Vermeidung von häuslicher Gewalt im gesamten Bundesgebiet beraten. An der Veranstaltung nahmen rund 50 Personen aus dem Umfeld der Justiz- und Innenministerien von Bund und Ländern teil. Eingeladen hatte das Bundesjustizministerium, das vom Hessischen Justizministerium organisatorisch unterstützt wurde. 

Close-up auf den Knöchel eines Mannes, der das Tätergerät der elektronischen Fußfessel trägt

Im Vormittagsprogramm wurden den Teilnehmenden noch einmal die Rahmenbedingungen zum Einsatz der Fußfessel vorgestellt. Ein Vertreter der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) erläuterte, mit welchen Aufgaben seine Institution betraut ist: Sie ist derzeit vor allem für die Überwachung von entlassenen Straffälligen zuständig und leitet bei Verstößen gegen die Auflagen entsprechende Maßnahmen (wie beispielsweise die Information der zuständigen Polizeidienststelle) ein.

Einen besonders anschaulichen Beitrag leisteten die EAÜ-Experten der HZD: Sie zeigten in einer Live-Demonstration, bei der eine Person in der Täter- und eine weitere in der Opferrolle unterwegs war, wie sich der Überwachungsprozess in der Praxis gestaltet. 

Am Nachmittag stand zunächst der Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes auf der Agenda. Danach wurde die Anpassung beziehungsweise Neugestaltung des bestehenden Staatsvertrags über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜLSTV) erörtert. Die rege Diskussion, die sich durch den gesamten Fachtag zog, machte eines klar: Der bessere Schutz von Gewaltopfern ist ein Thema, das allen Bundesländern am Herzen liegt. 

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