Bisher kontrollierte die Fußfessel per GPS-Tracker den Aufenthaltsort von Straftätern und meldete Verstöße, z.B. wenn eine Verbotszone betreten wurde. Mit dem neuen Modell werden keine vordefinierten Verbotszonen mehr überwacht, sondern die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer weiteren GPS-Einheit, die das Opfer bei sich trägt. Statt beim Betreten einer festen Verbotszone löst das System künftig Alarm aus, wenn sich Straftäter und Opfer zu nahekommen. Diese Verstöße, aber auch Beschädigungen der Fußfesseln sowie Akkuprobleme, leitet das System sofort an die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder in Weiterstadt weiter.
Die technische Lösung, die dafür zum Einsatz kommt, basiert auf der sogenannten DV-Technik und wird – genauso wie die bisherige Anwendung – von der HZD entwickelt und bereitgestellt. In einer Live-Demonstration präsentierten die IT-Experten der HZD allen Anwesenden die Funktionsweise des neuen Systems. Diese Form der Überwachungstechnik wird auch spanisches Modell genannt, da diese Methode der Echtzeitüberwachung in Ländern wie Spanien große Erfolge erzielt hat.
Am 27. September 2024 berät das Parlament über eine Bundesratsinitiative, die unter anderem vorsieht, die elektronische Fußfessel durch eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes im Bundesgesetz zu verankern und das spanische Modell in Deutschland einzuführen.