Im Auftrag der hessischen Digitalministerin hat die HZD die digitale Verkündungsplattform für Rechtsvorschriften (DVPR) erfolgreich produktiv gesetzt: Seit dem 1. Januar 2024 verkündet die Hessische Staatskanzlei über diese Plattform Gesetze und Verordnungen der Hessischen Landesregierung nur noch online. Die DVPR löst damit das Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) ab, mit dem Gesetze und Verordnungen bislang in gedruckter Form amtlich bekannt gemacht wurden. So wird eine deutliche Beschleunigung der Verkündung erreicht. Außerdem sind die Gesetze künftig durch die elektronische Bereitstellung dauerhaft und – im Gegensatz zur Papierausgabe – für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei abrufbar.
Die digitale Verkündungsplattform ist das Ergebnis eines gemeinsamen Digitalisierungsprojektes zwischen der Hessischen Staatskanzlei, dem Geschäftsbereich der Hessischen Ministerin für digitale Strategie und Entwicklung (heute Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation) und der HZD. Nachdem das Land Hessen 2023 die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen hatte, Rechtsvorschriften online zu verkünden und das Gesetz- und Verordnungsblatt in elektronischer Form zu führen, konnte die konkrete Umsetzung beginnen: Die hessische Digitalministerin hatte daraufhin die HZD damit beauftragt, für die Staatskanzlei eine digitale Lösung zu entwickeln und zu betreiben.
Auf Grundlage einer umfangreichen Anforderungsanalyse und entsprechend dem Wunsch, nach Möglichkeit eine bereits bestehende Lösung sinnvoll und kosteneffizient nachnutzen zu können, entschieden sich Projektteam und Auftraggeberin für EL.NORM. Dieses Tool des Landes Brandenburg wurde in Zusammenarbeit mit Dienstleistern und IT-Anbietern auf die hessischen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen adaptiert. Die Kombination aus der Nutzung marktüblicher IT-Komponenten und der bewährten HZD-Lösung „HessenWeb“ macht es möglich, dass zukünftig auch andere Stellen der hessischen Landesregierung diese Plattform nutzen und ihren Gesetzgebungsprozess digital abbilden können. So soll im nächsten Umsetzungsschritt der hessische Staatsanzeiger in elektronischer Form bereitgestellt werden. Der länderübergreifende Verbund arbeitet zudem an der Weiterentwicklung von EL.NORM, für dessen Einsatz bereits weitere Bundesländer Interesse signalisiert haben.
Nach der jetzt erfolgten Bereitstellung der hessischen digitalen Verkündungsplattform sind die ersten Verkündungen von Gesetzen bereits erfolgt. Über neue Veröffentlichungen informiert ein kostenloser Newsletter, der auf der DVPR-Internetseite abonniert werden kann. Mit der digitalen Verkündungsplattform ist somit nicht nur eine benutzerfreundliche und barrierefreie Anwendung entstanden, sondern auch der Prozess der Veröffentlichung von Gesetzen deutlich beschleunigt worden –ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einer digitalen Verwaltung in Hessen.