Mindestvoraussetzung für neu eingeschriebene Studierende ist die Hochschul-Zugangsberechtigung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 und einer Note von 3,0 in Mathematik. Bereits Studierende müssen für ein Studium der Informatik (mit oder ohne Schwerpunkt) eingeschrieben sein und Studienleistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 2,5 nachweisen.
Darüber hinaus sollten die Bewerberinnen und Bewerber eine ausgeprägte Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Die Bereitschaft zu einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) wird vorausgesetzt.